Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Für alle Leistungen von MWO Brandschutz (im Folgenden: MWO) gelten unter Ausschluss anderslautender Bedingungen des Kunden, ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn MWO diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenstand des Auftrages ist grundsätzlich die vereinbarte Tätigkeit oder sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
Die Schulungen werden durch eigenes Personal und unterbeauftragte Dritte durchgeführt. MWO ist grundsätzlich berechtigt, die komplette Schulung oder Teile davon durch unterbeauftragte Dritte durchführen zu lassen, wenn der unterbeauftrage Dritte die Anforderungen von MWO erfüllt.
Angebot, Lieferung und Leistung von MWO erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Änderungen bedürfen der Vereinbarung. Die von MWO eingesetzten Referenten handeln während der Schulung ausschließlich im Auftrag und im Namen von MWO. Zusatz-, Folge-, und Neuaufträge sind nicht mit den Referenten sondern ausschließlich mit MWO zu verhandeln und abzuschließen.
2. Angebot und Vertragsabschluss, Rücktritt
An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede Person teilnehmen, die die im Angebot genannten Voraussetzungen erfüllt (Teilnehmer).
Die Angebote von MWO sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für die Preis- und Terminangaben. Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung erwerben zu wollen. Der Vertrag bedarf zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch MWO. Im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB beträgt die Annahmefrist durch MWO maximal 2 Wochen ab Eingang.
Teilnehmer müssen gegenüber MWO namentlich angemeldet werden. Die Teilnehmer müssen durch den Kunden auf die Veranstaltungsbedingungen und deren Einhaltung hingewiesen werden.
Falls im einzelnen Schulungsangebot nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, kann der Kunde bis 15 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei von der Schulung zurücktreten. Bei einer späteren Abmeldung, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung bedarf grundsätzlich der Textform. Maßgebend für den Tag des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei MWO.
Das Benennen eines Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich möglich. Diese müssen die im Angebot genannten Voraussetzungen erfüllen.
Haben Kunden über MWO Regelwerke oder sonstige Materialien bestellt, können diese im Falle eines Rücktritts innerhalb von 14 Tagen vor Schulungsbeginn durch MWO dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn diese nicht anderweitig verkauft oder dem Lieferanten zurück gegeben werden können.
3. Zahlungsbedingungen
Sofern keine einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden, ergeben sich die Teilnahmegebühren aus den aktuellen Schulungsangeboten. Die Gebühren sind nach Rechnungstellung sofort, d.h. innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu zahlen. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto von MWO. Bei Überschreiten der vorgenannten Zahlungsfrist von 10 Tagen tritt, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, Zahlungsverzug ein. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die Preise beinhalten keine Anfahrts-, Hotel- oder Übernachtungskosten. Verpflegungskosten sind in den Preisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben ist.
Werden MWO nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, so ist der Veranstalter berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.
4. Durchführung von Veranstaltungen
Die Schulungen werden entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt durchgeführt. MWO behält sich sinnvolle Änderungen vor. Ein Anspruch auf die Unterrichtsbeteiligung eines bestimmten Referenten oder an einen bestimmten Ort besteht nicht und berechtigt weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgelts.
MWO ist berechtigt bei Nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Vorliegen von Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), Veranstaltungen abzusagen. In diesen Fällen wird der Kunde umgehend telefonisch bzw. schriftlich benachrichtigt. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist MWO berechtigt, die Durchführung des Kurses um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Rüstzeit zu verschieben. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall einen neuen Veranstaltungstermin. Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte findet dann nicht statt. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
5. Weisungsrecht, Verkehrs- und Verhaltensregeln
Die von MWO mit der Abwicklung der Veranstaltung beauftragten Mitarbeiter und Referenten sind gegenüber den Teilnehmern weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die mit der Einladung übersandten Verkehrsregeln auf dem Betriebsgelände strikt zu halten.
Kursbegleitend ausgegebene Textsammlungen sind sorgfältig zu behandeln und zum Ende der Veranstaltung wieder an MWO zurückzugeben. Durch den Kunden bzw. die von ihm entsandten Teilnehmer übermäßig beschädigte oder durch diese abhandengekommene Textsammlungen werden dem Kunden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Teilnehmer die den Unterricht stören, können vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn nach einer entsprechenden Ermahnung keine Verhaltensänderung eintritt. Kinder oder sonstige Begleitpersonen sowie Tiere, dürfen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.
6. Eigentumsvorbehalt
MWO behält sich das Eigentum an sämtlichen, dem Teilnehmer übergebenen Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor.
7. Schutz- und Urheberrechte
Das Unterrichtsmaterial ist für den Eigengebrauch des Teilnehmers, der ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt.
An den von MWO erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen usw. behält sich MWO das Urheberrecht ausdrücklich vor. Unterrichtsunterlagen oder Teile daraus dürfen ohne die schriftliche Einwilligung von MWO nicht reproduziert oder verbreitet werden.
Eine werbetechnische Verwendung des Logos „MWO Brandschutz“, die über ausgestellte Bescheinigungen oder Zertifikate hinausgeht, bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung durch MWO.
In den Schulungen ist es ohne Zustimmung von MWO nicht erlaubt, Bild oder Tonaufnahmen anzufertigen.
8. Haftung
MWO haftet nicht für den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung für die vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. MWO haftet nur für solche Schäden die von ihr zu vertreten sind und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet.
Die Haftung ist beschränkt auf den Ersatz von unmittelbaren Schäden. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
MWO haftet nicht für das Verschulden von Dozenten, Ausbildern oder Referenten.
Für erteilten Rat oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt MWO keine Haftung. Alle Unterlagen und Aussagen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Korrektheit. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung.
Wird eine Veranstaltung nach Ziffer 4 abgesagt, so haftet MWO in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten, insbesondere für Reise-, Übernachtungskosten und/oder Arbeitsausfall oder IHK-Gebühren. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter besteht keine Haftung.
Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
9. Verjährung, Ausschlussfristen
Alle Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach 12 Monaten, soweit die Verjährung aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht schon früher eintritt. Die Verjährungsfristberechnung beginnt mit dem Ende der Veranstaltung. Die Verjährungsfrist gilt ebenfalls für Schadenersatzansprüche.
10. Datenschutz
MWO verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks sowie zu werblichen Zwecken, soweit dies ohne gesonderte Einwilligung gesetzlich zulässig ist. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht, es sein denn, es liegt eine gesonderte Einwilligung des Auftraggebers zur weiteren Verwendung vor.
Im Übrigen hat der Auftraggeber nach Maßgabe der Datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner von MWO gespeicherten Daten.
Aufgrund von datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen haftet MWO nur für solche Schäden die von ihr zu vertreten sind und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet.
Die Datenschutzerklärung von MWO ist unter www.mwo-brandschutz.de abrufbar.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unwirksam, nichtig oder undurchführbar (unwirksame Bestimmung) sein, lässt dies die übrigen vertraglichen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und des ganzen Vertrages sowie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend im Fall des Vorliegens einer Vertragslücke.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Backnang.
Diese AGB gelten ab dem 01.11.2020
MWO Brandschutz - Michael Weitbrecht
Bromberger Straße 22
71522 Backnang